Dr. Wilhelm Harster und der Münchner Distanztäter-Prozess 1967. Eine Juristenkarriere im „Drittem Reich“ und in der Bundesrepublik
Das Münchner Landgericht verurteilte Wilhelm Harster 1967 wegen Beihilfe zum Mord in 82 854 Fällen zu 15 Jahren In den Verantwortungsbereich des ehemaligen Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (BdS) in den besetzten Niederlanden (1940-1943) fiel die Deportation des Großteils der holländischen Juden. Von den Alliierten an die Niederlande ausgeliefert, verurteilte ihn ein holländisches Sondergericht 1949 zu 12 Jahren Haft, von denen er knapp die Hälfte verbüßte. 1956 als Regierungsrat zur Wiederverwendung bei der Regierung von Oberbayern eingestellt. 1963 wurde er unter dem Druck der Ermittlungsergebnisse der Münchner Staatsanwaltschaft in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Das Ermittlungsverfahren, das 1959 auf Grund deutlichen Drucks der niederländischen Regierung zunächst gegen den „Judenreferenten“ in Harsters BdS-Behörde eingeleitet wurde und sich alsbald auf weitere Beschuldigte ausweitete, steht im Mittelpunkt des Forschungsprojektes. Als Distanztäterverfahren gegen Angehörige einer mittleren bis höheren Funktionselite besitzt es Präzedenzcharakter hinsichtlich des justitiellen Umgangs mit NS-Tätern in der Bundesrepublik. Es war die zentrale Problematik des Verfahrens, die Behauptung der Angeklagten, sie seien von einem Arbeitseinsatz der unter ihrer Mitverantwortung Deportierten ausgegangen, zu widerlegen. Nicht zuletzt über den Nachweis ihres Wissens um das wahre Schicksal der Verschleppten – und damit des Wissens einer Funktionselite – greift das Verfahren in eine gesellschafts- und vergangenheitspolitische Dimension aus. Überdies weist das Verfahren zahlreiche Querverbindungen zu anderen NS-Strafprozessen auf, darunter auch zum Eichmann-Prozess in Jerusalem und gewinnt somit internationale Bedeutung. Diese Aspekte werden in die Untersuchung ebenso mit einbezogen wie Verlauf, Ergebnis und völkerrechtliche Grundlage des Prozesses gegen Harster vor dem Den Haager Sondergerichtshof; zu diesem Prozess weist das Münchner Verfahren mannigfache Rückbezüge auf.
Einen weiteren Schwerpunkt des Projektes bildet Harsters Nachkriegskarriere. Diese wird im Kontext der reintegrations- und amnestiepolitischen Weichenstellungen in der Gründungsphase der Bundesrepublik untersucht. Eine in weitgehend parteiübergreifendem Konsens getragene „Vergangenheitspolitik“ führte zu weitreichender personeller Kontinuität in der Beamtenschaft. Harsters Personalakte des Bayerischen Innenministeriums erlaubt profunde Einblicke in den innerministeriellen Entscheidungsfindungsprozess hinsichtlich seiner Wiedereinstellung in den Staatsdienst. Ebenso gewährt sie Aufschlüsse über die interministerielle Vorgehensweise im Zuge seines Dienststrafverfahrens in Folge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.
Der Polizei- und Verwaltungsjuristen Harster scheint als Vertreter einer mittleren bis höheren Funktionselite auf. Eine vergleichend angelegte, generationale Aspekte berücksichtigende Untersuchung wendet sich zunächst seiner Sozialisation in Kaiserreich und Republik zu und untersucht schließlich seinen Werdegang von der politischen Polizei der Endphase der Republik über die Gestapo zum BdS in Holland und Italien. Unter Berücksichtigung seiner systematisch betriebenen SS- Karriere, seiner Handlungsspielräume und ihrer Ausgestaltung vor dem Hintergrund weltanschaulicher Antriebskräfte wird ein weiterführender Beitrag zur NS-Täterforschung geleistet.
Das Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziell gefördert.